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Durchleitung - Durchleitungsgebühr
Als Durchleitung bezeichnet man das Einspeisen elektrischer Energie in das Stromnetz durch
den Stromversorger und die zum selben Zeitpunkt stattfindende Entnahme von Strom durch den Stromkunden an einer anderen Stelle des Netzes. Die dabei entstehenden Kosten werden als „Durchleitungsgebühr" bezeichnet. Diese Kosten entstehen durch Erhaltung, Pflege und Reparaturen, die für Aufbau und Erhalt eines Stromnetzes nötig sind. Außerdem entstehen Kosten durch Übertragungsverluste, Umspannen zwischen verschiedenen Spannungsebenen etc. Wechselt man zu einem alternativen Stromanbieter, so erhebt der örtliche Stromversorger von diesem in der Regel ein Durchleitungsentgelt (manchmal auch „Netznutzungsgebühr" genannt) – schließlich verwendet der alternative Stromanbieter ebenfalls das örtliche Stromnetz, um den Strom an den neuen Kunden weiterleiten zu können. Der örtliche Netzbetreiber ist übrigens gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom des alternativen Stromanbieters, also des Mitbewerbers, ohne Unterbrechung an die Wohnung des Kunden weiterzuleiten. |
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