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EEG - Erneuerbare Energien Gesetz
EEG ist die Abkürzung für das am 1. April 2000 in Kraft getretene „Gesetz für den Vorrang
erneuerbarer Energien" – kurz: „Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG). Dieses Gesetz wurde beschlossen, um den Klimaschutz unmittelbar zu fördern und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz unterstützt deshalb Energieversorgungsanlagen, die aus regenerativen Energiequellen gespeist werden, also Anlagen die Energie mittels Sonnen- oder Windenergie, Erdwärme (Geothermie), Wasserkraft, Biomasse oder Deponie-, Gruben- und Klärgas erzeugen. Auf diese Art soll die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern (Kohle, Erdöl etc.) und von Energieimporten aus nicht EU-Ländern vermindert werden. |
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